Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BluePeak Consulting & Marketing UG (haftungsbeschränkt)
Dorfstraße 5, 82418 Hofheim
(nachfolgend „BluePeak“ genannt)
1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen BluePeak und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn BluePeak ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn BluePeak in Kenntnis entgegenstehender AGB Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch als Rahmenvereinbarung für künftige Verträge mit demselben Kunden. Über Änderungen informiert BluePeak den Kunden.
2 Leistungsbeschreibung
(1) BluePeak erbringt Dienst- und Beratungsleistungen – ausgenommen Rechts- und Steuerberatung – in den Bereichen Social Media Marketing, Social Recruiting und Social Media Consulting.
(2) Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
Social Media Marketing (Organic & Performance):
Konzeption, Redaktionsplanung, Content-Produktion (Vorproduktion/Produktion/Postproduktion), Story-/Post-Designs, Hashtag-Analyse, Freigabe- und Veröffentlichungsprozesse, Community- und Kanalmanagement, laufende Analyse & Reporting. Im Performance-Bereich zusätzlich: Entwicklung von Anzeigenassets, Kampagnensetup, Budgetstruktur, laufende Optimierung nach definierten Zielen.
Social Recruiting (Paid & Funnel-basiert):
Strategiephase mit Zieldefinition, Anforderungsprofil & Candidate Persona, Kampagnen- und Funnel-Konzept (Tracking, Pixel/Conversions API), Erstellung von Creatives & Anzeigentexten, Setup, laufende Optimierung, qualifizierende Bewerbungsstrecken (Landing Pages/Formulare) inkl. optionaler Funnel-Grafiken.
Social Media Consulting:
Strategieberatung, Audits, Workshops, Guidelines (z. B. Kanal- & Content-Strategie, Redaktionsprozesse, Crisis & Community Guidelines), Inhouse-Beratungen und Sparring.
(3) Content-Produktionen (Foto/Video/Text/Grafik) können auch losgelöst von laufenden Betreuungen beauftragt werden.
(4) Der konkrete Leistungsumfang, Timings und besondere Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot/Vertrag. BluePeak darf zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen und bleibt für deren Leistung verantwortlich.
(5) BluePeak erbringt Dienstleistungen, kein bestimmter Erfolg (z. B. Reichweite, Umsatz, Anzahl Bewerbungen/Leads) wird geschuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3 Vertragsschluss
(1) Die Beauftragung des Kunden (z. B. Annahme eines Angebots per E-Mail) gilt als verbindliches Angebot.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche/elektronische Auftragsbestätigung von BluePeak oder durch Beginn der Leistungserbringung.
(3) BluePeak kann Angebote ohne Angabe von Gründen ablehnen; Ansprüche auf Abschluss eines Vertrags bestehen nicht.
4 Inhalt des Dienstleistungsvertrags; Nutzungen des Kundenmaterials
(1) Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot/Vertrag und diesen AGB.
(2) Der Kunde erhält an von BluePeak bereitgestellten Unterlagen/Analysen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke. Weitergaben an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(3) Vom Kunden bereitgestellte Inhalte/Zeichen (Logos, Marken, Materialien, Accounts) darf BluePeak zur Leistungserbringung weltweit, nicht ausschließlich nutzen (Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe etc.) – beschränkt auf Dauer und Umfang des Auftrags. Der Kunde sichert zu, hierzu berechtigt zu sein und stellt BluePeak bei Drittansprüchen frei.
5 Durchführung der Dienstleistung
(1) Die Zusammenarbeit erfolgt eng abgestimmt mit dem Kunden. Empfehlungen von BluePeak setzt der Kunde in eigener Verantwortung um.
(2) BluePeak kann Termine anpassen/verschieben, wenn unverschuldete Umstände dies erfordern (z. B. höhere Gewalt, Ausfälle von Plattformen/Dritt-Tools, Krankheit). Schadensersatz hieraus nur nach Maßgabe § 12.
(3) Fachlich sinnvolle Anpassungen am Vorgehen sind zulässig, soweit dem Kunden zumutbar und ohne wesentliche Vertragsänderung.
6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge (Accounts, Werbekonten, Webseiten, Tools) und Freigaben bereit.
(2) Produktions-/Shooting-Termine: Absage/Verschiebung < 7 Kalendertage vor Termin berechtigt BluePeak, 50 % des für diesen Tag kalkulierten Produktionsaufwands als Ausfall zu berechnen (Nachweis geringeren Schadens möglich).
(3) Der Kunde sichert zu, dass bereitgestellte Materialien rechtefrei nutzbar sind; er hält BluePeak von Ansprüchen Dritter frei.
(4) Unterbleibende/verspätete Mitwirkung führt zu Fristverlängerungen; Mehraufwände dürfen gesondert berechnet werden.
7 Reaktions- und Freigabefristen
(1) Der Kunde prüft übermittelte Entwürfe/Pläne/Assets innerhalb von 3 Werktagen und teilt Änderungswünsche in Textform mit.
(2) Erfolgt keine Rückmeldung, gelten die Inhalte als freigegeben. Nachträgliche Änderungen sind zusätzliche Leistungen.
8 Urheber- und Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) Laufzeitbetreuung: Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke an im Rahmen der Betreuung erstellten Inhalten (Bild/Video/Text/Grafik), sofern im Angebot nicht anders geregelt.
(2) Einzelkampagnen/Recruiting-Assets: Sofern im Angebot vorgesehen, ist die Nutzung von spezifischen Kampagnenvideos/-assets auf 90 Tage ab Kampagnenstart begrenzt; Verlängerungen/Lizenzerweiterungen sind gegen Aufpreis möglich. Abweichende/unbefristete Lizenzen können optional vereinbart werden.
(3) Nicht übertragene Rechte verbleiben bei BluePeak. Rohdaten/Projektdateien (z. B. editierbare Files) sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
9 Referenzen und Eigenwerbung
(1) BluePeak ist berechtigt, Name/Logo des Kunden sowie erstellte Arbeitsergebnisse (z. B. Screenshots, Creatives, Kennzahlen in Aggregation) zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen (Website, Präsentationen, Social Media, Messen, Cases).
(2) Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen; bereits veröffentlichte Referenzen dürfen in zumutbarem Umfang fortbestehen.
(3) Vertrauliche oder als vertraulich gekennzeichnete Informationen werden nicht veröffentlicht.
10 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Laufzeitverträge (z. B. Social-Media-Betreuung) mit fester Mindestlaufzeit verlängern sich automatisch um denselben Zeitraum, wenn nicht spätestens 4 Wochen vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird (E-Mail ausreichend, sofern im Vertrag so vereinbart).
(2) Einzelprojekte/-kampagnen enden mit Ablauf der vereinbarten Dauer; keine automatische Verlängerung.
(3) Vorzeitiger Ausstieg des Kunden aus Laufzeitverträgen nur mit Zustimmung von BluePeak; in diesem Fall fällt eine Vertragsstrafe von 50 % der bis zum regulären Vertragsende ausstehenden Vergütung an. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(4) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten (z. B. wiederholte Pflichtverletzungen, Zahlungsverzug über zwei Fälligkeiten). Bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
11 Vergütung, Abrechnung und Zahlung
(1) Preise ergeben sich aus Angebot/Vertrag und verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt.
(2) Laufzeitverträge: Vergütung in monatlichen Vorausraten zum Monatsbeginn, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Einzelaufträge/-kampagnen: Vorkasse nach Vertragsschluss/Rechnungsstellung; Leistungsbeginn regelmäßig erst nach Zahlungseingang.
(4) Zahlungsart: Sofern nicht anders vereinbart, per SEPA-Lastschrift oder Überweisung. Rücklastschriftkosten trägt der Kunde.
(5) Verzug: Gesetzliche Regeln (§ 286 BGB). Bei Verzug über zwei Fälligkeiten ist BluePeak berechtigt, Leistungen vorläufig einzustellen. Verzugszinsen § 288 Abs. 2 BGB. Aufrechnung/Zurückbehalt nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.
12 Haftung
(1) Unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Garantie oder Produkthaftung.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BluePeak nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
(3) Externe Risiken/Cyber: BluePeak trifft angemessene Schutzmaßnahmen, haftet jedoch für Folgen von Angriffen/Störungen Dritter nur nach Maßgabe der Absätze (1)–(2).
(4) Keine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Datenverlust (sofern keine ordnungsgemäße Datensicherung beim Kunden) – außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
(5) Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von BluePeak.
(6) Der Kunde hat zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen (§ 254 BGB).
13 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung.
(2) Weitergabe an Dritte nur bei Erforderlichkeit und Verpflichtung zur Vertraulichkeit.
(3) Gesetzlich/behördlich angeordnete Offenlegungen bleiben zulässig; die andere Partei ist – soweit rechtlich möglich – vorab zu informieren.
(4) Ausnahmen bei bereits öffentlicher Bekanntheit, rechtmäßiger Drittmitteilung etc.
(5) Die Vertraulichkeit gilt über das Vertragsende hinaus.
14 Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die DSGVO und das BDSG. Soweit BluePeak personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vorab einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gem. Art. 28 DSGVO.
(2) Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von BluePeak (abrufbar auf der Website von BluePeak); der Kunde bestätigt, hiervon Kenntnis zu nehmen.
15 Rechte an Plattformen, Werbekonten und Dritt-Tools
(1) Soweit BluePeak im Auftrag des Kunden Konten/Plattformen/Tools einrichtet oder konfiguriert, verbleiben Eigentum/Vertragsverhältnisse bei der jeweils schließenden Partei (Kunde oder BluePeak).
(2) Werbebudgets werden – sofern vereinbart – über die Werbekonten des Kunden oder von BluePeak abgerechnet. Etwaige Plattformkosten (z. B. Media Spend, Tool-Lizenzen) trägt der Kunde, sofern im Angebot nicht anders festgelegt.
16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle tritt die Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend, sofern individualvertraglich vereinbart). Das gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Murnau am Staffelsee. BluePeak ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Für alle anderen Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.
Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 287529
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.